Die Zusammenarbeit in Projekten wird zu einem erheblichen Teil durch den Vertrag determiniert, vor allem durch Vorschriften zur Leistungsbestimmung, Aufwandszuweisung und zum Zusammenwirken auf der Arbeitsebene. Diese Bestimmungen können mehr oder weniger kooperativ angelegt sein, was
a priori nichts über ihre Qualität aussagt, bedeutsam ist allein, ob sie der Disposition und den Möglichkeiten der Vertragspartner entsprechen.